Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Gültigkeit der Bedingungen 1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Bes-Computer GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.
2 Angebot und Vertragsschluss 1. Die Angebote der Bes-Computer GmbH in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Das automatisch generierte Mail, das Sie nach einer Bestellung erhalten, ist lediglich eine Bestellbestätigung, welche Sie über die erfolgreiche Übermittlung informiert, und stellt keine Auftragsbestätigung dar. 2. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3 Preise 1. Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten, inkl. 7.6 % MwSt. und inkl. SWICO
4 Liefer- und Leistungszeit 1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die Bes-Computer GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der Bes-Computer GmbH durch Zulieferanten und Hersteller. Wenn wir einen Artikel, der als "ab Lager" oder "ca. 2-4 Tage" geführt wird, nicht innerhalb 14 Tagen liefern können, kann der Käufer schriftlich (Mail, post) von der Bestellung zurücktreten. Bereits bezahlte Beträge werden zurück erstattet. Ein Schadenersatzanspruch aus Lieferverzögerungen ist ausgeschlossen.
5 Annahmeverzug 1. Wenn der Käufer die Annahme der Liefergegenstände verweigert (insbesondere durch das nicht. -abholen eines Nachnahme-Paketes) oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Bes-Computer GmbH die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Bes-Computer GmbH ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
6 Lieferung 1. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt der Bes-Computer GmbH sowie dem Frachtführer, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der Bes-Computer GmbH schriftlich angezeigt werden.
7 Gefahrenübergang 1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die Bes-Computer GmbH hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
8 Garantie 1. Die Garantieleistung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 1 Jahr, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. 2. Die Garantieleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Garantieleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte zurück zu führen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Garantieleistungsrechte aus. 3. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Garantiefristen in Kraft. Die Garantieleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände 4. Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleißteile ist ausgeschlossen. 5. Garantieleistungsansprüche gegen die Bes-Computer GmbH sind abtretbar und stehen nicht nur dem unmittelbaren Käufer zu, sofern der neue Besitzer über die originale Kaufquittung oder eine Kopie dieser verfügt.
8a Gewährleistung 1. Falls der Käufer einen Artikel erhält, welcher von Beginn an defekt ist, kann er wählen zwischen Wandelung (Rückgängig machen des Kaufvertrages, der bezahlte Betrag wird zurück erstattet), oder Umtausch gegen ein einwandfreies Exemplar der Ware. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind komplette PC-Systeme. Bei solchen wird das entsprechende defekte Teil ersetzt. 2. Die Frist für diese Gewährleistung beträgt 7 Tage, danach tritt die Garantieleistung gemäß Paragraph 8 in Kraft.
9 Rücksendung defekter Artikel während der Garantiezeit 1. Für Rücksendungen verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an die Bes-Computer GmbH zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass sich auf diesen befindliche Daten durch Kopien gesichert werden, da Daten bei Reparatureingriffen verloren gehen können. 2. Bei Produkten, die aus dem Ausland an die Bes-Computer GmbH geschickt werden, müssen auch die Rückportokosten durch den Käufer übernommen werden. Dies geschieht per Vorkasse.
10 Zahlung 1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Nachnahme, bar oder innert 10 Tagen rein netto zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, außer es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. 2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist die Bes-Computer GmbH auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. 3. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
11 Urheberrechte / Software-Gewährleistung 1. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschließlich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers.
12 Gerichtsstand 1. Basel-Stadt ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
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